Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB)
Das neue Prüfungsrecht zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben
Seit 1. Juli 2009 können Wertguthaben aus Zeitwertkonten – bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen dazu:
Für weiterführende Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte
per Mail unter post@deutsche-zeitwert.de.

