Das neue Prüfungsrecht zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben

Seit 1. Juli 2009 können Wertguthaben aus Zeitwertkonten – bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. 

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen dazu:

Für weiterführende Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte

per Mail unter post@deutsche-zeitwert.de.